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Zitierfest

RgbSCBS · Smart-City-Beiratssatzung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbSCBS – AUFGABEN DES SMART-CITY-BEIRATS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 12.12.2022.

(1) Der Smart-City-Beirat hat die Aufgabe, den Stadtrat und die Stadtverwaltung in allen Belangen der Smart City (effiziente, technologisch fortschrittliche, ressourcen-schonende, intelligent verknüpfte, nachhaltige und sozial inklusive Lösungen für eine lebenswerte, grüne, gerechte und produktive Stadt) und der innovativen, smarten Stadtentwicklung zu beraten. Dies umfasst die Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung der Regensburger Smart-City-Strategie sowie die Entwicklung, Erprobung, Umsetzung und Einführung konkreter Smart-City-Maßnahmen. Als sachverständiges Gremium unterstützt er die Verwaltung und die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in der Findung, Formulierung und Umsetzung der für den Veränderungsprozess notwendigen Ziele, Strategien und Strukturen. Beratend tätig ist er auch beim umfassenden und durchgängigen Beteiligungsprozess zur Abstimmung der Smart-City-Strategie und daraus resultierender Maßnahmen.

(2) Durch praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Anregungen und Empfehlungen beteiligt er sich an der Entwicklung und Weiterentwicklung der Stadt Regensburg hin zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Smart City. Dabei nimmt er zu grundlegenden ethischen, technologischen und gesellschaftlichen Fragen Stellung.

(3) Er fördert die themenspezifische Kommunikation über die digitalen und innovativen Einzelbelange der Ämter hinaus und wirkt auf ein gemeinsames Verständnis und auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der handelnden Akteure im umfassenden Aushandlungs- und Transformationsprozess zur Smart City hin. Der Dialog ist durch Offenheit, Transparenz und Teilhabe geprägt.

Er soll einen praxisorientierten und wissenschaftlichen Know-How-Transfer gegenüber der Verwaltung und Politik gewährleisten, aber auch gegenüber weiteren Beiräten der Stadt Regensburg. Insbesondere unterstützt er den Wissenstransfer auf lokaler Ebene und beteiligt sich mit fachlichen Impulsen bei Veranstaltungen und Co-Creation-Formaten.

(4) Der Beirat hat das Ziel, nicht erst am Ende von Entwicklungen seinen Beitrag zu leisten, sondern Fachwissen und Inspiration am Anfang der Diskussion einzubringen und möglichst frühzeitig als Initiator Anstöße und kritische Fragen aufzuwerfen. Überdies regt er als Multiplikator Aktionen an, um die Stadtgesellschaft für Angelegenheiten der Digitalisierung und Smart City zu sensibilisieren, deren Vertrauen zu stärken und die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung bei der digitalen Transformation zu fördern. Hierfür wird er regelmäßig von der Geschäftsstelle informiert und zu Fachdiskussionen eingeladen.

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