Zweck des Schutzes des Landschaftsbestandteiles ist es,
1) den östlichen Ausläufer des Frankenjuras als geologische Besonderheit zu sichern,
2) den markanten Höhenrücken als wesentlichen und optischen Bestandteil des Orts- und Landschaftsbildes in seiner jetzigen Gestalt langfristig zu erhalten,
3) der auf diese Standorte angewiesenen, noch artenreichen Tier- und Pflanzenwelt die entsprechenden Lebensgrundlagen zu sichern,
4) die von diesem Landschaftsteil das Stadtklima positiv beeinflussenden Wirkungen nachhaltig zu gewährleisten.