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Zitierfest

RgbSallernVO · Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Höhenrücken östlich des Ortsteiles Sallern"

§ 2 RgbSallernVO – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.06.1991.

Zweck des Schutzes des Landschaftsbestandteiles ist es,

1) den östlichen Ausläufer des Frankenjuras als geologische Besonderheit zu sichern,

2) den markanten Höhenrücken als wesentlichen und optischen Bestandteil des Orts- und Landschaftsbildes in seiner jetzigen Gestalt langfristig zu erhalten,

3) der auf diese Standorte angewiesenen, noch artenreichen Tier- und Pflanzenwelt die entsprechenden Lebensgrundlagen zu sichern,

4) die von diesem Landschaftsteil das Stadtklima positiv beeinflussenden Wirkungen nachhaltig zu gewährleisten.

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