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Zitierfest

RgbSaeuleneicheVO · Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Säuleneiche"

§ 2 RgbSaeuleneicheVO – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 25.05.1992.

Zweck des geschützten Naturdenkmales ist es, nachteilige Veränderungen für den ortsbildprägenden Baum zu verhindern, dessen Erhaltung aufgrund seiner hervorragenden Schönheit, seiner Seltenheit und seines Alters im öffentlichen Interesse liegt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbSaeuleneicheVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbSaeuleneicheVO? Zitiere den Wortlaut.“

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