Zweck des geschützten Naturdenkmales ist es, nachteilige Veränderungen für den ortsbildprägenden Baum zu verhindern, dessen Erhaltung aufgrund seiner hervorragenden Schönheit, seiner Seltenheit und seines Alters im öffentlichen Interesse liegt.
RgbSaeuleneicheVO · Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Säuleneiche"
§ 2 RgbSaeuleneicheVO – Schutzzweck
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 25.05.1992.
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