(1) Die in der Stadt Regensburg auf dem Grundstück Fl.Nr. 890/3 der Gemarkung Winzer in der Südostecke stehende Quercus robur "Fastigiata" - Säuleneiche wird als Naturdenkmal geschützt.
(2) Mitgeschützt wird die Umgebung im Umfang von 8 x 8 m. Mittelpunkt dieses Quadrates ist der Stammittelpunkt der Säuleneiche. Der Schutzbereich erstreckt sich somit auch auf eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 890/2 der Gemarkung Winzer.
(3) Das Naturdenkmal erhält die Bezeichnung "Säuleneiche".