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Zitierfest

RgbSaeuleneicheVO · Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Säuleneiche"

§ 1 RgbSaeuleneicheVO – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 25.05.1992.

(1) Die in der Stadt Regensburg auf dem Grundstück Fl.Nr. 890/3 der Gemarkung Winzer in der Südostecke stehende Quercus robur "Fastigiata" - Säuleneiche wird als Naturdenkmal geschützt.

(2) Mitgeschützt wird die Umgebung im Umfang von 8 x 8 m. Mittelpunkt dieses Quadrates ist der Stammittelpunkt der Säuleneiche. Der Schutzbereich erstreckt sich somit auch auf eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 890/2 der Gemarkung Winzer.

(3) Das Naturdenkmal erhält die Bezeichnung "Säuleneiche".

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