Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.
RgbPlVO · Plakatier-Verordnung der Stadt Regensburg
§ 4 RgbPlVO
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.01.2014.
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„Was regelt § 4 RgbPlVO? Zitiere den Wortlaut.“