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Zitierfest

RgbPlVO · Plakatier-Verordnung der Stadt Regensburg

§ 3 RgbPlVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.01.2014.

Die Stadt kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Vorschrift des § 1 Abs. 1 bewilligen, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge innerhalb einer festgesetzten Frist beseitigt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbPlVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbPlVO? Zitiere den Wortlaut.“

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