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Zitierfest

RgbPlVO · Plakatier-Verordnung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbPlVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.01.2014.

Die Wahlwerbung von politischen Parteien, Wählervereinigungen und Kandidaten sowie die Werbung in Verbindung mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden fallen nicht unter die Vorschriften dieser Verordnung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbPlVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbPlVO? Zitiere den Wortlaut.“

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