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Zitierfest

RgbOrchideenVO · Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten"

§ 2 RgbOrchideenVO – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.09.1994.

Zweck der Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,

1) den Schutzgegenstand als ökologisch wichtige Ausgleichsfläche zu sichern,

2) den dortigen Orchideenstandort zu bewahren und durch Pflegemaßnahmen zu verbessern,

3) den Bestand der vorhandenen Lebensgemeinschaften und den für die Artenvielfalt notwendigen Lebensraum zu erhalten und zu optimieren,

4) den seltenen und gefährdeten Tierarten, insbesondere Tagfaltern und Vögeln, den notwendigen Lebensraum zu sichern und Störungen fernzuhalten,

5) die durch die Tier- und Pflanzenwelt bestimmte natürliche Eigenart des Gebietes zu erhalten.

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