Zweck der Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1) den Schutzgegenstand als ökologisch wichtige Ausgleichsfläche zu sichern,
2) den dortigen Orchideenstandort zu bewahren und durch Pflegemaßnahmen zu verbessern,
3) den Bestand der vorhandenen Lebensgemeinschaften und den für die Artenvielfalt notwendigen Lebensraum zu erhalten und zu optimieren,
4) den seltenen und gefährdeten Tierarten, insbesondere Tagfaltern und Vögeln, den notwendigen Lebensraum zu sichern und Störungen fernzuhalten,
5) die durch die Tier- und Pflanzenwelt bestimmte natürliche Eigenart des Gebietes zu erhalten.