(1) Schutzgegenstand ist der im nördlichen Teil der Dechbettener Tongrube liegende Hangbereich als Orchideenstandort mit Magerrasen, Wildgrasfluren, wärmeliebenden Gebüschen, Einzelbäumen und Bereichen mit Vorwaldcharakter.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten".
(3) Der geschützte Landschaftsbestandteil mit einer Größe von ca. 1,56 Hektar umfaßt die Grundstücke Fl.Nrn. 127/2 (t), 133/4 (t), 84 (t) und 82 (t) der Gemarkung Dechbetten.
(4) Die Lage des geschützten Landschaftsbestandteiles ist in einer Karte im Maßstab 1:2000 eingetragen. Die Karte (Anlage) ist Bestandteil dieser Verordnung; als Abgrenzung gilt der Innenrand der Grenzlinie.