Die Gebühren werden am zehnten Tag nach ihrem Entstehen zur Zahlung fällig.
RgbNotwGS · Notwohnanlagen-Gebührensatzung der Stadt Regensburg
§ 6 RgbNotwGS – Fälligkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbNotwGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 RgbNotwGS? Zitiere den Wortlaut.“