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Zitierfest

RgbNotwGS · Notwohnanlagen-Gebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 6 RgbNotwGS – Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.2024.

Die Gebühren werden am zehnten Tag nach ihrem Entstehen zur Zahlung fällig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbNotwGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbNotwGS? Zitiere den Wortlaut.“

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