(1) Der Gebührensatz beträgt, abgestuft nach dem Ausstattungsniveau je Quadratmeter monatlich in der
Kategorie I
x Sanitärräume
x teilweise außerhalb der Wohneinheit
innerhalb der Wohneinheit
x Heizung
Zentralheizung
x dezentral durch Heizstrahler, Radiatoren, Einzelöfen etc.
x Kochgelegenheit
x innerhalb der Wohneinheit
außerhalb der Wohneinheit
teilweise barrierefreier Zugang
Balkon oder Terrasse
Stellplatz oder Garage
7,30 Euro
Kategorie II
x Sanitärräume
x teilweise außerhalb der Wohneinheit
x innerhalb der Wohneinheit
x Heizung
x Zentralheizung
dezentral durch Heizstrahler, Radiatoren, Einzelöfen etc.
x Kochgelegenheit
innerhalb der Wohneinheit
x außerhalb der Wohneinheit
x teilweise barrierefreier Zugang
Balkon oder Terrasse
Stellplatz oder Garage
9,10 Euro
Kategorie III
x Sanitärräume
teilweise außerhalb der Wohneinheit
x innerhalb der Wohneinheit
x Heizung
x Zentralheizung
dezentral durch Heizstrahler, Radiatoren, Einzelöfen etc.
x Kochgelegenheit
x innerhalb der Wohneinheit
außerhalb der Wohneinheit
teilweise barrierefreier Zugang
x Balkon oder Terrasse
x Stellplatz oder Garage
10,40 Euro
(2) In den mit Zentralheizung und Warmwasserversorgung ausgestatteten Wohnungen wird neben der Benutzungsgebühr eine verbrauchsunabhängige Gebühr für die Versorgung mit Wärme und Warmwasser erhoben. Die letztgenannte Gebühr errechnet sich aus dem für alle derartig ausgestatteten Wohnungen gültigen Pauschalbetrag in Höhe von 2,10 Euro/m² und der Anzahl der Quadratmeter der jeweiligen Wohnung. Sie ist zusammen mit der Benutzungsgebühr monatlich zur Zahlung fällig.
(3) In Unterkünften, in den eine Anmeldung der einzelnen Haushalte zur Stromversorgung bei einem Versorgungsunternehmen nicht möglich ist oder der Verbrauchsstrom nicht durch den Zähler den jeweiligen Haushalten zugeordnet werden kann, wird eine Pauschale für Strom in Höhe von 0,65 Euro/m² Wohnfläche erhoben. Die Pauschale für Strom ist zusammen mit der Nutzungsgebühr monatlich zur Zahlung fällig.