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Zitierfest

RgbNotwGS · Notwohnanlagen-Gebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 4 RgbNotwGS – Gebührensatz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.2024.

(1) Der Gebührensatz beträgt, abgestuft nach dem Ausstattungsniveau je Quadratmeter monatlich in der

Kategorie I

x Sanitärräume

x teilweise außerhalb der Wohneinheit

innerhalb der Wohneinheit

x Heizung

Zentralheizung

x dezentral durch Heizstrahler, Radiatoren, Einzelöfen etc.

x Kochgelegenheit

x innerhalb der Wohneinheit

außerhalb der Wohneinheit

teilweise barrierefreier Zugang

Balkon oder Terrasse

Stellplatz oder Garage

7,30 Euro

Kategorie II

x Sanitärräume

x teilweise außerhalb der Wohneinheit

x innerhalb der Wohneinheit

x Heizung

x Zentralheizung

dezentral durch Heizstrahler, Radiatoren, Einzelöfen etc.

x Kochgelegenheit

innerhalb der Wohneinheit

x außerhalb der Wohneinheit

x teilweise barrierefreier Zugang

Balkon oder Terrasse

Stellplatz oder Garage

9,10 Euro

Kategorie III

x Sanitärräume

teilweise außerhalb der Wohneinheit

x innerhalb der Wohneinheit

x Heizung

x Zentralheizung

dezentral durch Heizstrahler, Radiatoren, Einzelöfen etc.

x Kochgelegenheit

x innerhalb der Wohneinheit

außerhalb der Wohneinheit

teilweise barrierefreier Zugang

x Balkon oder Terrasse

x Stellplatz oder Garage

10,40 Euro

(2) In den mit Zentralheizung und Warmwasserversorgung ausgestatteten Wohnungen wird neben der Benutzungsgebühr eine verbrauchsunabhängige Gebühr für die Versorgung mit Wärme und Warmwasser erhoben. Die letztgenannte Gebühr errechnet sich aus dem für alle derartig ausgestatteten Wohnungen gültigen Pauschalbetrag in Höhe von 2,10 Euro/m² und der Anzahl der Quadratmeter der jeweiligen Wohnung. Sie ist zusammen mit der Benutzungsgebühr monatlich zur Zahlung fällig.

(3) In Unterkünften, in den eine Anmeldung der einzelnen Haushalte zur Stromversorgung bei einem Versorgungsunternehmen nicht möglich ist oder der Verbrauchsstrom nicht durch den Zähler den jeweiligen Haushalten zugeordnet werden kann, wird eine Pauschale für Strom in Höhe von 0,65 Euro/m² Wohnfläche erhoben. Die Pauschale für Strom ist zusammen mit der Nutzungsgebühr monatlich zur Zahlung fällig.

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