Gebührenmaßstab ist bei den Notwohnungen die Fläche der zugewiesenen Unterkunft und die Dauer des Aufenthaltes.
RgbNotwGS · Notwohnanlagen-Gebührensatzung der Stadt Regensburg
§ 3 RgbNotwGS – Gebührenmaßstab
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.2024.
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„Was regelt § 3 RgbNotwGS? Zitiere den Wortlaut.“