Das Grundstockvermögen ist in einer Höhe von 200 000 DM dauernd und uneingeschränkt zu erhalten.
RgbNeumuellerS · Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg
§ 4 RgbNeumuellerS – Grundstockvermögen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2000.
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„Was regelt § 4 RgbNeumuellerS? Zitiere den Wortlaut.“