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Zitierfest

RgbNeumuellerS · Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg

§ 4 RgbNeumuellerS – Grundstockvermögen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2000.

Das Grundstockvermögen ist in einer Höhe von 200 000 DM dauernd und uneingeschränkt zu erhalten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbNeumuellerS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbNeumuellerS? Zitiere den Wortlaut.“

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