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Zitierfest

RgbNeumuellerS · Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg

§ 3 RgbNeumuellerS – Dauer und Vergabe der Förderung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2000.

(1) Die Dauer der Gewährung des Stipendiums beträgt mindestens sechs Monate und ist auf höchstens zwölf Monate beschränkt.

(2) Die Vergabe des Stipendiums erfolgt nach schriftlicher Bewerbung durch den allgemeinen Stiftungsausschuss der Stadt Regensburg. In der Bewerbung haben die Interessenten ihre Bedürftigkeit in geeigneter Form glaubhaft nachzuweisen

(3) Einen Rechtsanspruch auf Gewährung oder Weitergewährung des jederzeit widerruflichen Stipendiums besteht nicht.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbNeumuellerS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbNeumuellerS? Zitiere den Wortlaut.“

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