Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aus dem Ertrag oder der sonstigen Nutzung des in § 4 genannten Grundstockvermögens aufgebracht.
RgbNeumuellerS · Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg
§ 5 RgbNeumuellerS – Stiftungsmittel
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2000.
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„Was regelt § 5 RgbNeumuellerS? Zitiere den Wortlaut.“