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Zitierfest

RgbNaturschutzGO · Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Regensburg

§ 3 RgbNaturschutzGO – Teilnahme Dritter an den Sitzungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.

Auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Drittels der Beiratsmitglieder kann der Beirat beschließen, dass zu einer Sitzung oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten Vertreter anderer Fachbehörden oder bestimmte Fachleute zur Beratung eingeladen werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbNaturschutzGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbNaturschutzGO? Zitiere den Wortlaut.“

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