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Zitierfest

RgbNatDVO53 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53)

§ 2 RgbNatDVO53 – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.06.1997.

Die "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" sind als Naturdenkmal zu schützen, da ihre Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, ihres Alters, ihrer ökologischen, geschichtlichen, volks- und heimatkundlichen Bedeutung sowie ihres ortsbildprägenden Charakters im öffentlichen Interesse liegt.

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