Die "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" sind als Naturdenkmal zu schützen, da ihre Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, ihres Alters, ihrer ökologischen, geschichtlichen, volks- und heimatkundlichen Bedeutung sowie ihres ortsbildprägenden Charakters im öffentlichen Interesse liegt.
RgbNatDVO53 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53)
§ 2 RgbNatDVO53 – Schutzzweck
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.06.1997.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbNatDVO53 nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 RgbNatDVO53? Zitiere den Wortlaut.“