Die "Kastanien Am Gries" sind als Naturdenkmal zu schützen, da ihre Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, ihres Alters sowie ihres ortsbildprägenden Charakters im öffentlichen Interesse liegt.
RgbNatDVO52 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 52)
§ 2 RgbNatDVO52 – Schutzzweck
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.04.1996.
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