(1) Die in der Stadt Regensburg auf dem Grundstück Flur-Nr. 92 der Gemarkung Stadtamhof stehende und auf die Grundstücke Flur-Nrn. 90 und 94 der Gemarkung Stadtamhof reichende Kastaniengruppe, gebildet aus drei Kastanien, wird unter der Bezeichnung "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal unter Schutz gestellt.
(2) Die Lage des Naturdenkmals und die Grenzen der zu seiner Sicherung mitgeschützten Umgebung ergeben sich aus den Karten M 1 : 250 und M 1 : 500 (Anlagen), die Bestandteil dieser Verordnung sind.