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Zitierfest

RgbNatDVO51 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des Naturdenkmales "Wutzlhofener Eiche" (Naturdenkmal Nr. 51)

§ 2 RgbNatDVO51 – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.02.1994.

Zweck des geschützten Naturdenkmales ist es, die Eiche als Mittelpunkt des Ortsteiles Wutzlhofen langfristig zu erhalten und nachteilige Veränderungen für die ortsbildprägende Eiche zu verhindern, deren Erhaltung aufgrund ihrer hervorragenden Schönheit und ihres Alters (ca. 180 bis 200 Jahre) im besonderen öffentlichen Interesse liegt.

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