(1) Die in der Stadt Regensburg auf dem Grundstück Flur-Nr. 808/27 der Gemarkung Sallern stehende Eiche wird unter der Bezeichnung "Wutzlhofener Eiche" als Naturdenkmal geschützt.
(2) Zur Sicherung des Naturdenkmales erstreckt sich der Schutz auch auf einen Umkreis mit einem Radius von 11 m um den Stammittelpunkt.
(3) Die Lage des Naturdenkmales ist in einer Karte M 1 : 1000 eingetragen. Die Karte (Anlage) ist Bestandteil dieser Verordnung.