Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbNatDVO51 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des Naturdenkmales "Wutzlhofener Eiche" (Naturdenkmal Nr. 51)

§ 1 RgbNatDVO51 – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.02.1994.

(1) Die in der Stadt Regensburg auf dem Grundstück Flur-Nr. 808/27 der Gemarkung Sallern stehende Eiche wird unter der Bezeichnung "Wutzlhofener Eiche" als Naturdenkmal geschützt.

(2) Zur Sicherung des Naturdenkmales erstreckt sich der Schutz auch auf einen Umkreis mit einem Radius von 11 m um den Stammittelpunkt.

(3) Die Lage des Naturdenkmales ist in einer Karte M 1 : 1000 eingetragen. Die Karte (Anlage) ist Bestandteil dieser Verordnung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbNatDVO51 nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbNatDVO51? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten