Zweck des geschützten Naturdenkmales ist es, nachteilige Veränderungen für die Bäume zu verhindern und ihren Lebensraum dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltung der Bäume liegt aufgrund deren hervorragender Schönheit und des Alters sowie des ortsbildprägenden Charakters im öffentlichen Interesse.
RgbNatDVO50 · Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50)
§ 2 RgbNatDVO50 – Schutzzweck
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 07.06.1993.
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