Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbNatDVO50 · Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50)

§ 2 RgbNatDVO50 – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 07.06.1993.

Zweck des geschützten Naturdenkmales ist es, nachteilige Veränderungen für die Bäume zu verhindern und ihren Lebensraum dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltung der Bäume liegt aufgrund deren hervorragender Schönheit und des Alters sowie des ortsbildprägenden Charakters im öffentlichen Interesse.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbNatDVO50 nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbNatDVO50? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten