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Zitierfest

RgbNagelS · Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg

§ 3 RgbNagelS – Einschränkungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.04.2018.

(1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

(2) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht nicht.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbNagelS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbNagelS? Zitiere den Wortlaut.“

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