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Zitierfest

RgbMusikBgAS · Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

§ 4 RgbMusikBgAS – Ausgaben und Vergütungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.07.2015.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Schule fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbMusikBgAS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbMusikBgAS? Zitiere den Wortlaut.“

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