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Zitierfest

RgbMusikBgAS · Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

§ 5 RgbMusikBgAS – Vermögensbindung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.07.2015.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall der begünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Regensburg als juristische Person des öffentlichen Rechts zurück, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbMusikBgAS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbMusikBgAS? Zitiere den Wortlaut.“

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