Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall der begünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Regensburg als juristische Person des öffentlichen Rechts zurück, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
RgbMusikBgAS · Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art
§ 5 RgbMusikBgAS – Vermögensbindung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.07.2015.
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