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Zitierfest

RgbMusikBgAS · Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

§ 2 RgbMusikBgAS – Selbstlosigkeit und Unmittelbarkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.07.2015.

(1) Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Die Tätigkeit der Sing- und Musikschule zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbMusikBgAS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbMusikBgAS? Zitiere den Wortlaut.“

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