(1) Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Die Tätigkeit der Sing- und Musikschule zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern.
RgbMusikBgAS · Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art
(1) Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Die Tätigkeit der Sing- und Musikschule zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern.
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