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Zitierfest

RgbMusikBgAS · Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

§ 1 RgbMusikBgAS – Gemeinnützige Aufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.07.2015.

(1) Die Stadt Regensburg verfolgt mit ihrem Betrieb gewerblicher Art

Sing- und Musikschule Bismarckplatz 1 93047 Regensburg

ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck des Betriebes gewerblicher Art ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur. Dies gilt auch für Projekte der Sing- und Musikschule. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb einer Sing- und Musikschule.

(2) Die Sing- und Musikschule hat die Aufgabe als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten der Musikinteressierten jeden Alters zu erschließen und fördern. Insbesondere soll sie junge Menschen frühzeitig zum Singen und Musizieren führen sowie Freude und Verständnis für musikalische Betätigung in der Bevölkerung wecken. Dabei ergänzt sie den Musikunterricht der allgemeinbildenden Schulen, von denen sie unabhängig ist, durch Grund-, Haupt- und Ergänzungsfächer, sowie durch Instrumentalvorstellungen an Regensburger Grund- und Hauptschulen.

Die musikalische Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die Begabtenauslese und die Begabtenförderung, sowie vorberufliche und berufsfördernde Fachausbildung sind ihre besonderen Aufgaben.

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