Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbMFEGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS)

§ 7 RgbMFEGS – Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.

Die Gebührenschuld für den Besuch der Musischen Früherziehung ist als Monatsrate am 10. jeden Monats im Voraus für den gesamten Monat fällig oder als Jahresgebühr bis 10. Dezember zu entrichten.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbMFEGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 RgbMFEGS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten