Die Gebührenschuld für den Besuch der Musischen Früherziehung ist als Monatsrate am 10. jeden Monats im Voraus für den gesamten Monat fällig oder als Jahresgebühr bis 10. Dezember zu entrichten.
RgbMFEGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS)
§ 7 RgbMFEGS – Fälligkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.
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