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Zitierfest

RgbMFEGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS)

§ 6 RgbMFEGS – Entstehen der Gebührenschuld

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.

Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Musische Früherziehung.

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„Was regelt § 6 RgbMFEGS? Zitiere den Wortlaut.“

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