Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbMFEGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS)

§ 5 RgbMFEGS – Gebührensatz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.

(1) Die Gebühr für den Besuch der Musischen Früherziehung in einem Besuchsjahr beträgt 618,00 € (mtl. 51,50 €).

(2) Die Gebühr nach Absatz 1 ist entweder vollständig in einem Betrag als Jahresgebühr oder für jeden Monat des Besuchsjahres in Höhe von 1/12 der Jahresgebühr als Monatsgebühr zu entrichten.

(3) Die Jahresgebühr bzw. Monatsgebühren sind in voller Höhe zu entrichten, auch wenn die Musische Früherziehung nicht an allen Tagen des Monats geöffnet ist, das Kind vorübergehend abwesend ist oder ein Platz (gleichgültig aus welchen Gründen) freigehalten wird.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbMFEGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbMFEGS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten