Bemessungsgrundlage für die Kursgebühren sind die Art und Dauer der belegten Kurse der Musischen Früherziehung.
RgbMFEGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS)
§ 4 RgbMFEGS – Gebührenmaßstab
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.
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