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Zitierfest

RgbMFEBS · Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS)

§ 6 RgbMFEBS – Regelmäßiger Besuch

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.

Die Musische Früherziehung kann die Bildungs- und Erziehungsaufgaben nur dann sachgemäß erfüllen, wenn das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht. Die Erziehungsberechtigten sind daher verpflichtet, für den regelmäßigen Besuch Sorge zu tragen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbMFEBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbMFEBS? Zitiere den Wortlaut.“

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