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Zitierfest

RgbMFEBS · Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS)

§ 5 RgbMFEBS – Öffnungszeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.

(1) Die Kurse der Musischen Früherziehung finden wöchentlich von Montag bis Freitag statt. Sie umfassen zusammenhängend 1 Stunde 45 Minuten.

(2) Die Musische Früherziehung ist während der Schulferien geschlossen.

(3) Aus besonderen Gründen kann die Musische Früherziehung vorübergehend geschlossen werden.

(4) Die Beaufsichtigung der Kinder erfolgt nur innerhalb der Öffnungszeiten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbMFEBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbMFEBS? Zitiere den Wortlaut.“

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