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Zitierfest

RgbMFEBS · Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS)

§ 4 RgbMFEBS – Nachweise

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.

Bei der Aufnahme ist nach Aufforderung der Leitung der Musischen Früherziehung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und dass keine ärztlichen Bedenken gegen den Besuch der Musischen Früherziehung bestehen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbMFEBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbMFEBS? Zitiere den Wortlaut.“

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