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Zitierfest

RgbMaSGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS)

§ 9 RgbMaSGS – Gebührenermäßigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

(1) Auf Antrag kann die Gebühr nach § 7 ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastungen durch die Gebühr den Eltern oder dem Kind nicht zuzumuten sind.

(2) Die Antragstellung und -prüfung erfolgt beim bzw. durch das Amt für Jugend und Familie.

(3) Bis zur Entscheidung über den Antrag ist die Gebühr nach § 7 von den Gebührenschuldnern zu entrichten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbMaSGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbMaSGS? Zitiere den Wortlaut.“

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