Wird die Mittagsbetreuung in einem Schuljahr länger als 10 gebuchte Öffnungstage ohne Ersatz betriebsbedingt oder aufgrund Streiks geschlossen, so wird je darüberhinausgehendem geschlossenem und gebuchten Öffnungstag 1/20 der in diesem Monat angefallenen Gebühr rückerstattet. Pro Monat kann nicht mehr als die jeweilige Monatsgebühr zurückerstattet werden.
RgbMaSGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS)
§ 8 RgbMaSGS – Gebührenerlass
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.
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