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Zitierfest

RgbMaSGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS)

§ 8 RgbMaSGS – Gebührenerlass

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

Wird die Mittagsbetreuung in einem Schuljahr länger als 10 gebuchte Öffnungstage ohne Ersatz betriebsbedingt oder aufgrund Streiks geschlossen, so wird je darüberhinausgehendem geschlossenem und gebuchten Öffnungstag 1/20 der in diesem Monat angefallenen Gebühr rückerstattet. Pro Monat kann nicht mehr als die jeweilige Monatsgebühr zurückerstattet werden.

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