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Zitierfest

RgbMaSGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS)

§ 10 RgbMaSGS – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

(1) Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuungen an Schulen (Mittagsbetreuung an Schulen – Gebührensatzung – MaSGS) vom 10. August 2005 (zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Juli 2015, AMBl. Nr. 40 vom 28. September 2015) außer Kraft.

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