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Zitierfest

RgbMaSGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS)

§ 5 RgbMaSGS – Fälligkeit und Zahlungsweise der Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

(1) Die Gebühren werden jeweils am ersten Werktag eines Monats im Voraus für den gesamten Monat zur Zahlung fällig.

(2) Wird ein Kind während eines Monats aufgenommen, wird die Gebühr sofort fällig.

(3) Barzahlungen sowie Ratenzahlungen sind nicht möglich.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbMaSGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbMaSGS? Zitiere den Wortlaut.“

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