Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbMaSGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS)

§ 4 RgbMaSGS – Entstehen der Gebührenschuld

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

(1) Die Gebühren entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in der Mittagsbetreuung; im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Kalendermonats (im Folgenden: Monat).

(2) Bei Aufnahme oder Ausscheiden eines Kindes während eines Monats entsteht mit dem Tag der Aufnahme für diesen Monat die volle Gebühr, die zu entrichten ist. Bei Ausscheiden eines Kindes während des laufenden Monats ist dennoch die volle Gebühr für den angefangenen Monat entstanden und zu entrichten.

(3) Für den Monat August entsteht keine Gebühr. Die Gebühr entsteht damit für maximal 11 Monate im Kalenderjahr.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbMaSGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbMaSGS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten