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Zitierfest

RgbMaSGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS)

§ 6 RgbMaSGS – Gebührenmaßstab

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

(1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die Anzahl der gebuchten Tage (Buchungstage) und deren zeitlicher Umfang (Buchungszeit).

(2) Es besteht kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung, wenn die gebuchte Zeit nicht vollkommen ausgenutzt wird.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung, wenn die vollumfängliche Buchungszeit aufgrund triftiger Gründe vom Träger ausnahmsweise nicht erfüllt werden kann.

(4) Eine Änderung der Buchungstage und Buchungszeit ist gemäß § 9 Abs. 3 der Benutzungssatzung für die Mittagsbetreuung an Schulen (MaSBS) zum ersten des nächsten Monats möglich.

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