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Zitierfest

RgbMaSBS · Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS)

§ 8 RgbMaSBS – Öffnungszeiten und Schließzeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

(1) Die Mittagsbetreuungseinrichtungen sind an Schultagen von Montag bis Freitag geöffnet (Öffnungstage). An Tagen, an denen kein Schulunterricht stattfindet, wird die Mittagsbetreuung nicht angeboten.

(2) Die Öffnungszeiten der jeweiligen Gruppen am Schultag unterscheiden sich hinsichtlich des Umfangs der angebotenen Betreuungszeiten. Die sog. „kurzen Gruppen“ bieten eine Betreuung bis maximal 14:00 Uhr an, die „verlängerten Gruppen“ bis maximal 16 Uhr.

(3) Sonstige (betriebsbedingte) Schließzeiten werden von der Stadt Regensburg rechtzeitig in geeigneter Weise durch Aushänge, Elternschreiben oder auf der Interseite der Stadt Regensburg bekannt gegeben.

(4) Bei Personalengpässen kann es notwendig werden, dass der Träger zur Sicherstellung des Kindeswohls kurzfristig angemessene betriebsbedingte Einschränkungen bei den Öffnungszeiten und bei den Angeboten vornimmt.

(5) Die Beaufsichtigung der Kinder erfolgt nur innerhalb der Öffnungszeiten.

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