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Zitierfest

RgbMaSBS · Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS)

§ 5 RgbMaSBS – Abmeldung; Ausscheiden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

(1) Das Ausscheiden aus der Mittagsbetreuungseinrichtung erfolgt durch schriftliche Abmeldung seitens der Personensorgeberechtigten. Durch die schriftliche Abmeldung wird zugleich auch der Betreuungsvertrag gekündigt.

(2) Die Abmeldung mitsamt der Kündigung des Betreuungsvertrages ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zulässig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbMaSBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbMaSBS? Zitiere den Wortlaut.“

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