Die Stadt Regensburg stellt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das für den Betrieb ihrer Mittagsbetreuungseinrichtungen notwendige geeignete Personal.
RgbMaSBS · Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS)
§ 2 RgbMaSBS – Personal
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbMaSBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 RgbMaSBS? Zitiere den Wortlaut.“