(1) Die Stadt Regensburg betreibt ihre Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen als öffentliche Einrichtungen.
(2) Die Aufzählung, der von der Stadt Regensburg betriebenen Einrichtungen der Mittags-betreuung in städtischer Trägerschaft, sind der Internetseite der Stadt Regensburg (www.regensburg.de) zu entnehmen.
(3) Die Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen in städtischer Trägerschaft dienen der Betreuung von Grundschulkindern jeweils nach Unterrichtsschluss.