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Zitierfest

RgbMaSBS · Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS)

§ 15 RgbMaSBS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen (Mittagsbetreuung an Schulen – Benutzungssatzung – MaSBS) vom 10. August 2005 (AMBl. Nr. 35 vom 29. August 2005, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2015, AMBl. Nr. 2 vom 11. Januar 2016), außer Kraft.

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