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Zitierfest

RgbMaSBS · Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS)

§ 13 RgbMaSBS – Haftung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

(1) Die Stadt Regensburg haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mittagsbetreuungseinrichtungen entstehen, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Stadt Regensburg haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Mittagsbetreuungseinrichtungen ergeben, jedoch nur dann, wenn einer Person, deren sich die Stadt Regensburg zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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„Was regelt § 13 RgbMaSBS? Zitiere den Wortlaut.“

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