Kinder in Mittagsbetreuungseinrichtungen sind bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Einrichtung, während des Aufenthalts in der Einrichtung und während Veranstaltungen der Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg unverzüglich zu melden.
RgbMaSBS · Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS)
§ 12 RgbMaSBS – Unfallversicherung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 RgbMaSBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 12 RgbMaSBS? Zitiere den Wortlaut.“