Die Mittagsbetreuungseinrichtung kann ihre Betreuungsaufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn das angemeldete Kind die Einrichtung regelmäßig besucht. Die Personensorgeberechtigten sind daher verpflichtet, für den regelmäßigen Besuch Sorge zu tragen.
RgbMaSBS · Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS)
§ 11 RgbMaSBS – Regelmäßiger Besuch; Mitwirkung der Personensorgeberechtigten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.
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„Was regelt § 11 RgbMaSBS? Zitiere den Wortlaut.“