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Zitierfest

RgbMaSBS · Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS)

§ 11 RgbMaSBS – Regelmäßiger Besuch; Mitwirkung der Personensorgeberechtigten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

Die Mittagsbetreuungseinrichtung kann ihre Betreuungsaufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn das angemeldete Kind die Einrichtung regelmäßig besucht. Die Personensorgeberechtigten sind daher verpflichtet, für den regelmäßigen Besuch Sorge zu tragen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 RgbMaSBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 RgbMaSBS? Zitiere den Wortlaut.“

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