Das Betreuungsjahr für die städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an der Schule beginnt und endet mit dem jeweiligen Schuljahr.
RgbMaSBS · Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS)
§ 10 RgbMaSBS – Betreuungsjahr
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.
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„Was regelt § 10 RgbMaSBS? Zitiere den Wortlaut.“