Die Gebührenschuld entsteht mit Erteilung der Erlaubnis über die Benutzung der Markteinrichtung.
RgbMarktGS · Marktgebührensatzung der Stadt Regensburg
§ 5 RgbMarktGS – Entstehen der Gebührenschuld
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 23.01.1978.
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