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Zitierfest

RgbMarktGS · Marktgebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 5 RgbMarktGS – Entstehen der Gebührenschuld

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 23.01.1978.

Die Gebührenschuld entsteht mit Erteilung der Erlaubnis über die Benutzung der Markteinrichtung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbMarktGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbMarktGS? Zitiere den Wortlaut.“

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